Ab 20. April gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung, in der erste Beschränkungen zur Regelung des öffentlichen Lebens gelockert werden. Während Geschäfte bis 800 m² wieder öffnen dürfen, bleibt die Gastronomie weiter geschlossen. Die FDP-Fraktion im Dresdner Stadtrat fordert umgehend die Prüfung, inwieweit die Gastronomie mit ihren Freisitzen wieder öffnen darf. Hierzu gehört die Einhaltung von Abstandsregelungen für die Tische, Reglementierung von Besucherzahlen sowie entsprechende Hygienemaßnahmen.
Dazu erklärt Robert Malorny, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher: „Wir unterstützen den Vorschlag der Stadt zum Erlass der Sondernutzungsgebühr für Freischankflächen und Warenauslagen. Wir fordern die Stadtverwaltung aber gleichzeitig auf, die Öffnung von Freisitzen der Dresdner Gastronomen zu prüfen, wenn entsprechende Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Minimierung der Sitzplätze mit entsprechendem Abstand zwischen den Tischen wäre eine erste Option. Solche Regelungen könnten vielen Gastronomiebetrieben die Existenz sichern und zumindest einen Teil ihres Verdienstausfalles ausgleichen.“