Gegenstand:
Anpassung der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Offenhalten von Ver-kaufsstellen an Sonntagen aus besonderem regionalem Anlass
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt aufgrund der abgesagten verkaufsoffenen Sonntage anlässlich regionaler Anlässe wie in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus besonderem regionalem Anlass im Jahr 2020 (V3332/19) unter § 1 Nummer 1. bis 4. genehmigt folgende Alternativen zu ermöglichen:
Begründung:
Aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus folgenden Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden wurden Stadtteilfeste wie der Neustädter Frühling, St. Pieschen, die BRN abgesagt. Auch das Elbhangfest musste verschoben werden. Die an diese Feste gekoppelten verkaufsoffenen Sonntage sind bisher auch ausgefallen.
Um dem hiesigen Handel dennoch die Möglichkeit zu geben, die bisher eingefahrenen Umsatzeinbußen – auch aus den nicht stattfindenden verkaufsoffenen Sonntagen – zumindest teilweise wieder einzuspielen und die Ortsteile mittels Stadtteilfeste lebendig zu halten, sollten noch für dieses Jahr 2020 neue Termine gefunden und beschlossen werden, ggf. unabhängig von den ursprünglichen Events oder in Zusammenhang mit neuen Formaten.