Nachbesetzung und Vertragsverlängerung von Leitungspositionen im Städtisches Klinikum Dresden

ANTRAG A0200/26

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Direktorium des Städtischen Klinikums Dresden eine verbindliche Verfahrensregelung für die Nachbesetzung sowie die Verlängerung von Verträgen leitender Positionen (insbesondere Chefärztinnen und Chefärzte, Direktoriumsmitglieder sowie vergleichbare Führungspositionen) zu erarbeiten und dem Gesundheitsausschuss zur Beratung vorzulegen.


Die Verfahrensregelung soll insbesondere folgende Punkte umfassen:

  1. Der Gesundheitsausschuss wird spätestens zwölf Monate vor dem planmäßigen Auslaufen eines Vertrages einer Leitungsposition über das Vertragsende informiert. Dem Gesundheitsausschuss wird ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt (z. B. öffentliche Ausschreibung, Vertragsverlängerung, Neustrukturierung der Stelle oder sonstige Personalmaßnahme).
  2. Von einer öffentlichen Ausschreibung soll nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Gründe hierfür sind dem Gesundheitsausschuss nachvollziehbar darzulegen.
  3. Vor einer Entscheidung über eine Vertragsverlängerung oder einen Verzicht auf eine Ausschreibung ist der Gesundheitsausschuss frühzeitig einzubinden.

Begründung:
Leitungspositionen im Städtischen Klinikum Dresden haben eine erhebliche Bedeutung für die medizinische Qualität, die wirtschaftliche Entwicklung und die strategische Ausrichtung des Klinikums. Entscheidungen über die Wiederbesetzung oder Verlängerung entsprechender Verträge sollten daher transparent, planbar und unter angemessener Beteiligung des zuständigen politischen Gremiums erfolgen.


In der Vergangenheit hat sich der Gesundheitsausschuss wiederholt erst unmittelbar vor dem Auslaufen von Verträgen mit der Entscheidung über eine Vertragsverlängerung befasst. Dabei wurde regelmäßig darauf hingewiesen, dass bei einer Ablehnung kurzfristig eine Vakanz mit möglicherweise erheblichen organisatorischen oder wirtschaftlichen Folgen eintreten würde. Eine solche Situation setzt den Ausschuss unter erheblichen Zeitdruck und schränkt seine Möglichkeit ein, unterschiedliche Handlungsoptionen – etwa eine Ausschreibung, eine strukturelle Neuausrichtung oder alternative Personalentscheidungen – ergebnisoffen zu prüfen.


Diese Vorgehensweise wird der Verantwortung des Gesundheitsausschusses als zuständigem Fachgremium nicht gerecht. Eine frühzeitige Information und Beteiligung ermöglicht eine sach-gerechte Beratung, erhöht die Transparenz der Personalentscheidungen und stärkt die Planungssicherheit für das Klinikum. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass die Auswahl von Führungskräften nachvollziehbar erfolgt und das Vertrauen in die Governance des kommunalen Klinikums gestärkt wird.