Einschränkung der Haushaltssperre gemäß § 30 SächsKommHVO

interfraktioneller Ersetzungsantrag zu A0118/25

CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN
SPD-Fraktion
FDP/FB-Fraktion

Beschlussempfehlung:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

1. Der Stadtrat erkennt die derzeitige Haushaltslage als außerordentliche finanzielle Herausforderung an.

a) Er bekräftigt, dass in dieser Situation eine strikte Haushaltsdisziplin erforderlich ist und alle freiwilligen Leistungen sowie neue finanzielle Verpflichtungen auf ihre Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen sind, ebenso die Standards bei weisungsgebundenen Pflichtaufgaben.

b) Freigaben sollen nur erteilt werden, wenn die Maßnahme rechtlich oder vertraglich verpflichtend ist, zur Gefahrenabwehr oder Daseinsvorsorge unabweisbar ist oder wirtschaftlich zwingend geboten ist, um höhere Folgekosten oder Schaden von der Stadt abzuwenden. Jeder Freigabeantrag soll mit einem Vermerk der Stadtkämmerei zur Notwendigkeit, Finanzierbarkeit und Liquiditätsauswirkung versehen werden. Bei Investitionsvorhaben über 1 Mio. Euro sollte zusätzlich die städtische Rechnungsprüfung beteiligt werden.

2. Die am 26. September von der Fachbediensteten für das Finanzwesen auf der Grundlage von § 30 Satz 1 der Sächsischen Kommunalen Haushaltsverordnung (SächsKomHVO) verfügte Haushaltssperre wird auf der Grundlage von § 30 Satz 2 SächsKomHVO teilweise aufgehoben. Die Förderung Dritter in den Bereichen Bildung, Jugend, Soziales, Kultur, Gesundheit und Sport wird zu 90% für den Haushaltsvollzug
2026 freigegeben.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Finanzausschuss bis zur ersten Berichterstattung gemäß Ziffer 4 darüber zu informieren, welche Investitionsvorhaben der Geschäftsbereiche mit einem Volumen über 250.000 Euro sicher umgesetzt bzw. derzeit aufgrund der verhängten Haushaltssperre nicht umgesetzt werden könne

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu jeder zweiten Sitzung des Finanzausschusses über den Vollzug der Haushaltssperre und deren Auswirkungen auf die Liquidität der Stadt schriftlich zu berichten. Der Bericht sollte spätestens 24 Stunden vor Beginn der Finanzausschuss-Sitzung per Mail an die Mitglieder des Rates übermittelt werden. Insbesondere sind darzustellen

a) in tabellarischer Gegenüberstellung:

b) in tabellarischer Gegenüberstellung:

c) in geordneter Übersicht:

d) in tabellarischer Gegenüberstellung: