Änderung und Verschlankung der Stellplatzsatzung
INTERFRAKTIONELLER ANTRAG A0142/26
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
FDP/FB-Fraktion
BSW-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die folgende Änderung der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Dresden mit dem Ziel der Vereinfachung, Reduktion von Baukosten und Stärkung der Eigenverantwortung der Bauherren.
Die Richtzahlentabelle in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 wird hinsichtlich der Pkw-Stellplätze wie folgt geändert:
- in Ziffer 1.1: 0,8 statt bisher 1
- in Ziffer 1.4: 2 statt bisher 1 je 20 Betten, jedoch mindestens 2 Stellplätze
- in Ziffer 3.3: Läden und sonstiger Einzelhandel in der Zone 1 gemäß Anlage 2 mit einer
- Verkaufsfläche bis 1.500 m und außerhalb der Zone 1 gemäß Anlage 2 mit einer Verkaufsfläche von 200 qm bis 1500 qm
- Ziffern 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, werden gestrichen
- in Ziffer 6.1 in der Zone 1 gemäß Anlage 2, 1 Stellplatz pro 10 Sitzplätze
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.07.2026 eine überarbeitete Fassung der Stellplatzsatzung vorzulegen, die Regelungsinhalte vereinfacht, Baukosten reduziert und die Eigenverantwortung von Bauherren stärkt. Dabei soll eine Evaluation nationaler Praxisbeispiele (z.B. Frankfurt am Main, Hamburg, München), in denen die Stellplatzsatzungen deutlich kürzer und investorenfreundlicher gefasst sind, vorgenommen werden. Das Ergebnis der Evaluation soll dem Stadtrat ebenfalls bis 31.07.2026 vorgestellt werden.
Begründung:
Die von der Stadtverwaltung vorgelegte Neufassung der Stellplatzsatzung verfehlt ihr Ziel der Vereinfachung. Sie erhöht Baukosten, verlängert Planungszeiten und erschwert Investitionen. Die vorstehend vorgeschlagenen Änderungen schaffen Klarheit, senken Kosten, stärken die Eigenverantwortung der Investoren und fördern die Mobilitätswende.
Der Bau von Tiefgaragenstellplätzen hat sich als erheblicher Kostentreiber im Wohnungsbau herausgestellt. Angesichts des geänderten Mobilitätsverhaltens der Dresdnerinnen und Dresdner muss nicht jede Wohnung über einen Stellplatz verfügen. Die Entscheidung, ob in einer bestimmten Lage mehr Stellplätze als das per Satzung geforderte Mindestmaß hergestellt werden sollten, kann der Erfahrung der Bauherren überlassen werden. Jeder Investor wird einschätzen, ob es der Vermarktung des Gebäudes besser dient, wenn er mehr Stellplätze schafft, als durch die Stellplatzsatzung vorsieht und deshalb stets bemüht sein, die erforderliche Zahl von Stellplätzen zu schaffen, wenn die Möglichkeiten hierzu bestehen. Bestehen die Möglichkeiten nicht, entstehen Kosten, die den Bau verteuern, ohne dass weiter Stellplätze geschaffen werden. Vor allem wären dann diese zusätzlichen Kosten über die zukünftigen Mieten zu nivellieren.
Die Streichung von Mindestvorgaben für den kleinen Einzelhandel sowie die genannten Gastronomiebetriebe soll die lokale Nahversorgung und kleinteilige Gewerbestrukturen fördern. In verdichteten Quartieren wird für diese Nutzungen angelehnt an den vorhandenen Charakter der Stadtteile die Erreichbarkeit über den öffentlichen Nahverkehr sowie die Mobilität zu Fuß oder mit dem Rad priorisiert.
Unklare Begrifflichkeiten führen zu Verunsicherung und erschweren Antragstellenden wie Bearbeitenden den Vollzug der Regelungen und sollen deshalb eindeutig und rechtssicher gefasst werden.
Der Blick in andere deutsche Großstädte soll Anregungen bieten, die Dresdner Stellplatzsatzung zu verschlanken.
