Anpassung der Modalitäten von Betreuungsverträgen
ANTRAG A0065/25
FDP/FB-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Modalitäten in den Betreuungsverträgen wie folgt
zu ändern:
- Die Betreuungszeitstufen in den Betreuungsverträgen werden auf drei Optionen standardisiert
- in Krippe und Kindergarten (bis 7 h, bis 9 h, bis 11 h)
- im Hort (bis 4 h, bis 6 h bis 8 h)
- Änderungen der Betreuungsstunden sind frühestens nach jeweils 3 Monaten zum Monatsende möglich.
- Eine Ausnahme hiervon stellt ein gesondert zu prüfender Härtefall dar, zum Beispiel bei
beruflichen oder familiären Notlagen. Die Verwaltung prüft diese Einzelfälle nach transparenten, sozial verträglichen Kriterien. - Bestehende Betreuungsverträge behalten für ihre jeweilige Laufzeit Bestandsschutz und
sind von der Neuregelung ausgenommen. - Die neuen Regelungen gelten für neu abgeschlossene Verträge und Vertragsänderungen ab dem 1.1.2026
Begründung:
Der Verwaltungsaufwand bei der Vielzahl individueller Betreuungsmodelle ist erheblich und
bindet dauerhaft personelle Ressourcen bei Trägern und Stadtverwaltung. Vertragsänderungen
führen regelmäßig zu aufwändigen Folgeprozessen – insbesondere im Zusammenhang mit Personal- und Raumplanung sowie ggf. auch mit Arbeitszeitregelungen bei den Beschäftigten. Die
Standardisierung der Betreuungszeiten reduziert diese Komplexität erheblich.
Durch die Einführung klarer Änderungszyklen wird das System sowohl für die Verwaltung als
auch für die Eltern planbarer und verlässlicher. Gleichzeitig bleibt durch eine klar abgegrenzte
Härtefallregelung der notwendige Spielraum für soziale Ausnahmesituationen erhalten.
Die Einführung eines Bestandsschutzes für bestehende Verträge stellt sicher, dass Familien nicht
kurzfristig durch Umstellungen belastet werden, sondern nur bei Neuverträgen oder Änderungen betroffen sind. Dies stärkt die soziale Verträglichkeit der Maßnahme