Förderung von Dachbegrünung

ANTRAG A0167/26

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine kommunale Fachförderrichtlinie zur Förderung von Dachbegrünung in der Dresdner Innenstadt zu erarbeiten, die, vorbehaltlich vorhandener Haushaltsmittel, ab dem 01.01.2027 in Kraft treten kann. Folgende Eckpunkte sollen in der Förderrichtlinie realisiert werden:

  1. Gefördert wird die Einrichtung von Dachbegrünung (sowohl extensive als auch intensive) durch Fachfirmen entsprechend der üblichen Standards.
  2. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Die Förderung kann für Gründächer auf bestehenden Gebäuden oder im Zuge der Neuerrichtung gewährt werden.
  3. Die Förderung soll bis zu 50% der Kosten, jedoch max. 50 Euro je m² und max. 5.000 Euro je Projekt betragen. Eine Förderung von erforderlichen Prüfungen der Gebäudestatik für die Schaffung von Dachbegrünung soll bis zur Höhe von 1.200 Euro gewährt werden können.
  4. Die Verwaltung soll den räumlichen Förderungsrahmen auf Grundlage des Bedarfs an stadtklimatischen Maßnahmen festlegen.

    Begründung:
    Die Landeshauptstadt Dresden bekennt sich in ihrer eigenen Richtlinie „Dresden baut grün“ bereits zu den vielfältigen Vorteilen der Gebäudebegrünung, wie der möglichen Reduzierung der Niederschlagswassergebühr und der Einsparung bei Baukosten für die Regenentwässerung.
    Diese erheblichen Vorteile kommen bisher jedoch fast ausschließlich der Stadt bei ihren eigenen Bauvorhaben zugute. Das größte Potenzial auf privaten Dächern bleibt ungenutzt, weil für die Eigentümer die Anfangsinvestition oft zu hoch ist.


    Dieser Antrag beauftragt die Verwaltung, eine Förderrichtlinie zu schaffen, die diese Einstiegshürde durch direkte Zuschüsse abbaut. Die Erfahrungen aus anderen deutschen Städten zeigen, dass ein solches Programm der effektivste Hebel ist, um privates Engagement zu mobilisieren. Die in diesem Antrag definierten Eckpunkte stellen sicher, dass das Programm von Anfang an bürgerfreundlich und wirksam aufgesetzt wird.