Verfahren für einen zukunftsfähigen und zeitnahen Brückenbau
interfraktioneller Ersetzungsantrag zur Vorlage V0339/25 „Wiederaufbau der Carolabrücke – Grundsatzentscheidung zum Verfahren für einen zeitnahen, zeitgemäßen und zukunftsfähigen Brückenbau“
https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=28699
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
- Der Stadtrat nimmt die Variantenabwägung gemäß Anlage 1 zur Wiederherstellung der Elbquerung (Ersatzneubau ohne Genehmigungsverfahren, Neubau mit Planverfahren) zur Kenntnis und bestätigt als Vorzugsvariante den Ersatzneubau.
- Der Stadtrat nimmt das Gutachten zu verfahrensrechtlichen Szenarien für den Wiederaufbau der Carolabrücke gemäß Anlage 2 zur Kenntnis.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Variante 1 (Ersatzneubau) unverzüglich den Planungsprozess zu starten. Für die Planung ist ein beschränkt offener Ingenieur- und Architektenwettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnehmerauswahlverfahren vorzusehen. Es sollen vorzugsweise vier bis fünf Bietergemeinschaften aus Ingenieur- und Architekturbüros zugelassen werden, die entsprechende Erfahrungen und Wettbewerbserfolge für ähnliche Aufgabenstellungen nachweisen können. Die Auswahl der Teilnehmer und die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten soll durch eine Wettbewerbsjury erfolgen, die unverzüglich mit Vertretern der Verwaltung, des Stadtrats und Entscheidungsträgern aus relevanten Bereichen Dresdens sowie mit national und international anerkannten Fachpreisrichtern einzurichten ist. Die Dresdner Stadtgesellschaft soll auf angemessene Weise beim Wettbewerbsergebnis eingebunden werden. Der Stadtrat ist in jeder Stufe des Verfahrens zu beteiligen und alle wesentlichen Entscheidungen sind durch ihn zu bestätigen. Das betrifft insbesondere die Gremienbesetzungen (Jury und Begleitgremium), die Aufgabenstellung für den Wettbewerb, die Beauftragung der Planung (Wettbewerbsergebnis), die Entwurfsplanung (mit Bestätigung von Lösung und Kosten), den Baubeschluss (Beauftragung Ausführungsplanung und Bauausführung) und die Einbeziehung der Stadtgesellschaft.
Die Vorschläge für die Jurybesetzung, die Vorplanung und die Ausführungsplanung sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ergebnisse sind so zu präsentieren, dass ausreichend Zeit für den Stadtrat zur inhaltlichen Befassung gegeben wird.
Der Stadtrat muss angemessen als Mitglied der Jury/Auswahlkommission und des Begleitgremiums berücksichtigt werden. - Für das Wettbewerbsverfahren werden folgende Eckpunkte festgelegt: Die Aufgabenstellung soll keine technischen Lösungsvorgaben enthalten, sondern
vielmehr die Ziele definieren, welche die Stadt Dresden mit dem Ersatzneubau erreichen möchte. Dazu gehören:
a. Die Stadt Dresden wünscht sich eine sehr gut gestaltete und hervorragend in diesen besonderen Ort und in die Umgebung eingebundene Brücke (einschließlich deren Beleuchtung), die allen Nutzern eine sehr hohe Aufenthaltsqualität in allen Nutzerpositionen auf und unter der Brücke bietet. Gleichzeitig muss das Brückenbauwerk den hohen architektonischen und stadtplanerischen Anforderungen gerecht werden, die sich aus der unmittelbaren Zentrumslage der Brücke ergeben und soll nicht in Konkurrenz zu den umliegenden historisch bedeutenden Bauwerken treten. Besonderheiten des Ortes, wie die historische Altstadt, das Königsufer, die hohe Qualität und intensive Nutzung der geschützten Elbwiesen, der benachbarte Festplatz (Filmnächte, Freilichtbühne) und die wichtigen Sichtbeziehungen zwischen den Elbufern auf das historische Zentrum müssen durch das Brückenbauwerk berücksichtigt werden.
b. Vor dem Hintergrund einer im Verfahren vorgesehenen Einbeziehung der Dresdner Stadtgesellschaft, sollen sich die Entwurfsverfasser mit den beim Freistaat Sachsen und der Landeshauptstadt Dresden eingereichten Petitionen in geeigneter Weise auseinandersetzen.
c. Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich von der bestehenden Kreuzung Carolaplatz bis zur bestehenden Kreuzung Rathenauplatz. An diese Kreuzungen ist die Verkehrsanlage der neuen Brücke nahtlos anzubinden, wobei genehmigungsrechtliche Belange zu berücksichtigen sind. Soweit ohne Genehmigungsverfahren rechtlich möglich, sollen Reduzierungen der vorhandenen Auffächerungen und eine barrierefreie Gestaltung der Haltestelle vor der Synagoge vorgenommen werden. Zukünftige Umgestaltungen der anschließenden Verkehrsanlagen sollen perspektivisch möglich sein.
d. Der Brückenzug soll eine leistungsfähige Verkehrsanlage für alle Verkehrsträger (MIV, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) schaffen; dabei sind weiterhin vier Fahrspuren für den MIV vorzusehen.
e. Bestehende Konfliktpunkte (z.B. Querung des Radwegs über die Straßenbahngleise, gemeinsame Nutzung von Rad- und Gehwegen etc.) sollen durch geschickte Gestaltung der Verkehrsanlagen in Grundriss und Querschnitten aufgelöst werden. Dabei dürfen auch Verkehrsführungen in unterschiedlichen Ebenen in Betracht gezogen werden, solange sie planrechtliche und bautechnische Risiken vermeiden.
f. Die Brücke soll perspektivisch die Anbindung an die Elberadwege sowie die unterführten Fußwege ermöglichen. Sollten dafür Planfeststellungs- oder aufwendige Umweltgenehmigungsverfahren (FFH- und Landschaftsschutzgebiet) notwendig sein, sollen diese erst in nachgelagerten (unabhängigen) Genehmigungsverfahren realisiert werden.
g. Das diesbezügliche Rechtsgutachten sowie die Vorgaben und Belange des Denkmalschutzes (Stellungnahme 25.04.2025) und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Schreiben vom 29.01.2025), sind zu berücksichtigen. Die Eingriffe in das FFH- und das Landschaftsschutzgebiet sollen möglichst geringgehalten werden.
h. Stilbildende Elemente von der jetzigen und von früheren Carolabrücken (bspw. Lampen und Sandsteinelemente) sollen sichergestellt und erhalten werden. Es ist zu prüfen, ob diese gemeinsam mit derzeit vorhandenen Skulpturen (Brückenpferde) in einen Ersatzneubau oder in dessen nahes Umfeld integriert werden können.
i. Die Konstruktion soll robust, langlebig und wartungsarm ausgelegt werden. Richtwert, aber kein Ausschlusskriterium, soll eine Querschnittsauslastung von weniger als 80% sein. Die Brücke soll darüber hinaus so ausgelegt sein, dass eine zukünftige Änderung der Belegung der einzelnen Bauwerksbereiche mit Straßenbahn, Kfz oder Fahrrad statisch konstruktiv möglich ist. Die Medienführungen (hier insbesondere Fernwärme) sind zukunftssicher zu dimensionieren.
j. Soweit dies möglich ist und den Gesamtbauprozess nicht verzögert, soll eine abschnittsweise Teilinbetriebnahme eingeplant werden. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen und beim Bund für eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für den Abriss und den Ersatzneubau einzusetzen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gremium zur Begleitung der Planung bis zum Baubeschluss einzurichten, in dem Vertreter aller Fraktionen sowie Vertreter der Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltverbände und der Kammern gemäß Anlage 5 vertreten sind. Dieses Gremium soll alle wesentlichen Entscheidungen für den Stadtrat vorbereiten und beratend tätig sein.