Überprüfung des fachübergreifenden Bereitschaftsdienstes im städtischen Klinikum Dresden

ANTRAG A0123/25

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den zentralen Punkten, Vorwürfen und Hinweisen im offenen Brief von über 100 angestellten Ärztinnen und Ärzten des Städtischen Klinikums vom 20.10.2025 umgehend nachzugehen. Dabei ist insbesondere das derzeitige System der fachübergreifenden Bereitschaftsdienste hinsichtlich der haftungssicheren Organisation sowie der kompetenten und qualifizierten Behandlung der Patienten zu überprüfen, ebenso die genannten arbeitsschutzrechtlichen Belange wie Infektionsschutz und Vermeidung von Überarbeitung. Zur Aufklärung der Angelegenheit sollen sowohl das ärztliche Führungspersonal als auch Vertreter der Ärzte und Ärztinnen, welche den offenen Brief verfasst haben, gehört werden.
  2. Sollten dabei haftungsrechtliche Probleme oder Defizite in der Patientenbetreuung und ‑behandlung festgestellt werden, sind diese umgehend durch geeignete Maßnahmen abzustellen. In diesem Fall ist insbesondere ist zu prüfen, ob strukturelle Fragen der Patientensicherheit und Behandlungsqualität einer dringenden, verbindlichen Reform bedürfen.
  3. Aufgrund der Vielzahl der kritischen Stimmen und der Forderung nach einem aktiven, transparenten und strukturell wirksamen Handeln der Klinikleitung ist eine interne Aufarbeitung vorzunehmen. Dazu soll, falls erforderlich, ein Mediationsverfahren mit den angestellten Ärzten und Ärztinnen unter externer Begleitung eingeleitet werden.

    Begründung:

    In dem offenen Brief vom 20.10.2025 werden erhebliche Defizite zum Nachteil der Landeshauptstadt Dresden, von Beschäftigten des städtischen Klinikums und der Patienten und Patientinnen des städtischen Klinikums aufgezeigt. Im Rahmen seiner Kontrollfunktion ist der Betriebsausschuss des städtischen Klinikums verpflichtet, die vorgetragenen zentralen Punkte aufklären zu lassen. Die Vielzahl der Ärzte und Ärztinnen, welche den offenen Brief unterstützt haben, lässt vermuten, dass es zwischen der Klinikleitung und der Ärzteschaft, Kommunikationsdefizite bestehen, die eine externe Begleitung eines Mediationsprozesses erforderlich erscheinen lassen.