Stadtrat bekennt sich zur Shoa-Erinnerung am Alten Leipziger Bahnhof

Anfang des Jahres mahnen uns verschiedene Jahrestage zur Erinnerung an Dresdens Geschichte und die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Auch Dresden war an der industriellen Vernichtung von Menschenleben während der NS-Diktatur beteiligt. So wurden vom Alten Leipziger Bahnhof aus jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger in verschiedene Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. Um dieses Unrecht aufzuklären und eine angemessene Form der Erinnerung zu finden, möchte die Stadt einen Gedenkort am Alten Leipziger Bahnhof einrichten, doch um die Umsetzung dieses Projektes gab es zuletzt Streit im Dresdner Stadtrat.

Derzeit besteht nämlich das Problem, dass das Grundstück, auf dem die Gedenkstätte errichtet werden soll, der Landeshauptstadt noch gar nicht gehört. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer über einen möglichen Ankauf oder Grundstückstausch ziehen sich nun schon mehrere Jahre und ein Termin für eine Lösung kann nicht verlässlich genannt werden. Auch hinsichtlich der Größe und Finanzierbarkeit der geplanten Gedenkstätte hatten manche noch Zweifel, weswegen sich die Abstimmung zu diesem Punkt durch Verweisungen und Vertagungen zunächst verzögert hatte.

Die FDP/FB-Fraktion hat in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit SPD und Grünen eine Lösung für dieses Problem gefunden. Der Antrag sieht vor, dass der mit der Entwicklung des Konzeptes beauftragte Verein zunächst für seine laufenden Kosten den im Doppelhaushalt festgelegten Zuschuss von 100.000 Euro erhält. Dieses Geld wird für die Fortsetzung der Forschung, die Vernetzung mit den anderen Dresdner Gedenkstätten und die Durchführung von Veranstaltungen verwendet. Zudem sollen Projekte für Schulklassen entwickelt werden und der Personalbedarf des Gedenkstättenkonzept überarbeitet werden. Der Antrag wurde mit einer hauchdünnen Mehrheit im Stadtrat angenommen, sodass der Verein seine wichtige Arbeit fortsetzen kann.

Es muss selbstverständlich sein, dass Dresden sich seiner Geschichte stellt und dazu gehört dieses dunkle Kapitel aufzuarbeiten. Die Frage des Grundstückes können wir heute noch nicht klären, aber wir wollen sicherstellen, dass die Forschungs- und Bildungsarbeit fortgesetzt werden kann. Mit dem Änderungsantrag ist sichergestellt, dass die Ergebnisse der Aufarbeitung der Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht werden können, wenn wir das Grundstück nicht bekommen. Insbesondere auch die Arbeit mit Schulkassen sichert, dass junge Menschen beim Aufarbeitungs- und Gedenkprozess mitgedacht werden.“

Jens-Uwe Zastrow Kulturpolitischer Sprecher